Hotel Römer

Ulmer Straße 26 89312 Günzburg, Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Römer
Ulmer Straße 26, 89312 Günzburg
Stand Februar 2024

  1.  GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
      Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
      erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten
      nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst
      und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
      als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei
      das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in
      Textform vereinbart wurde.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
    Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene
    Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „VERBINDLICH BUCHEN“ zustande.
  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
      vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
      genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
      gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte
      erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
      geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
      jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei
      Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
      lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise
      entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
      zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
      Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
      Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
      Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
      Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
    6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
      Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
      Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder
      eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
      vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    7.  Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
      angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für
      bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
      bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
    8.  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
      Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
    9.  Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt
      werden kann.
  4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER
    LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
    1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
      möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches
      Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
      vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
      Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn
      er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches
      Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
      trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger
      Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
      nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
      pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises
      für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
      Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
      Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    4. Für Buchungen bei 6 oder mehr Zimmern gelten abweichend von Ziffer 4.3 die nachfolgenden
      Stornobedingungen:
      – Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisetag kostenfrei
      – Stornierung ab 2 Wochen vor Anreisetag 50 % Stornogebühr
      – Stornierung ab 3 Tage vor Anreisetag 80 % Stornogebühr
      – Stornierung am Anreisetag oder Frühabreise 100 % Stornogebühr
      Voraussetzung ist die schriftliche Stornierung. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
      vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. RÜCKTRITT DES HOTELS
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
      Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
      zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
      vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
      zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
      Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht
      zur festen Buchung bereit ist.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
      Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
      nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
      außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
      – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
      Vertrages unmöglich machen;
      – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
      wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
      Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
      den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
      Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
      des Hotels zuzurechnen ist;
      – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
      Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des
      Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in
      diesem Fall entsprechend.
    5. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, sind wir berechtigt aber
      nicht verpflichtet, gebuchte Zimmer am vertraglichen Anreisetag nach 18:00 Uhr anderweitig zu
      vergeben, ohne dass der Kunde in diesem Fall hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Uns steht
      insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Für den Kunden fallen in diesem Fall keine Stornogebühren an.
      Bei einer garantierten Buchung (unter Angabe der Kreditkartennummer) wird dem Kunden auch
      ohne Vereinbarung das Zimmer am vertraglichen Anreisetag bis 22:00 Uhr freigehalten. Bei
      Nichtanreise gelten die Stornobedingungen gemäß 4.3.
    6. Ist dem Kunden von uns eine Option zur Reservierung eingeräumt worden, so muss der Kunde
      für eine verbindliche Reservierung die Option innerhalb der Frist ausüben. Erfolgt keine Erklärung
      innerhalb der Frist, verfällt die Möglichkeit der Reservierung für den Termin, der für Dritte
      freigegeben wird. Erhalten wir für den Buchungstag der Option einen Reservierungswunsch eines
      Dritten, so hat der Kunde auf Anfrage von uns innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Anfrage
      uns gegenüber zu erklären ob er die Option ausübt. Erfolgt keine Erklärung verfällt die Option mit
      Ablauf des zweiten Tages unserer Anfrage.
    7. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen können wir
      unterbinden bzw. abbrechen.
  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
      nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
      Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
      Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
      für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis
      gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des
      Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
      oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG
    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
      oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
      grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
      fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische
      Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
      ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
      Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
      gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig
      geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
      auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
      Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
      beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
      Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld,
      Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit
      einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
      Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
      gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
      Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
      Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
      7.1, Sätze 1 bis 4.
    4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden
      werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
      Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
      Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
      Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden
      nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein
      erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine diesbezügliche Haftung von
      uns erfolgt nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3..
    6. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch seine Gäste, seine
      Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht
      werden.
    7. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen das
      Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 12 Monate, soweit das Hotel nicht wegen
      Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
      der Gesundheit haften.
  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
      sind unwirksam.
    2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher
      Gerichtsstand Günzburg. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden
      verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder
      Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
    3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 89312 Günzburg.
    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
      Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen
      Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel
      nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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